Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner

Die Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner – auch Dreigliederung des sozialen Organismus – bildet sich aus Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben. Sie ist eine Forderung nach der konkreten Gestaltung der Gesellschaft, die Rudolf Steiner, der Begründer der Anthroposophie, einer spirituellen Weltanschauung, aufgestellt hat.[1]

  1. Steiner: Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage 1915–1921

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